
ERGOTHERAPIE HENRIETTE STAL

Allgemeiner Ablauf
Das Rezept
Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Kinderärztin und schildern Sie ihm/ihr die Punkte , die Ihnen bei Ihrem Kind aufgefallen sind. Bringen Sie die Verordnung bitte zur ersten Behandlung mit. Bei Behandlungsbeginn darf das Ausstellungsdatum des Rezeptes nicht länger als 28 Tage zurückliegen.Bei Bedarf und entsprechender Verordnung führe ich auch Hausbesuche im Umkreis von 10 km von der Praxis durch.
Die Kosten
Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine Rezeptgebühren an. Erwachsene zahlen 10% des Rezeptwertes und die Rezeptgebühr von 10 Euro, den Rest übernimmt die Kasse. Sind Sie privat versichert, stelle ich Ihnen nach Abschluss der Behandlung die Kosten der Behandlung in Rechnung. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Sie bekommen vorab eine Honorarvereinbarung von mir, die Sie bei Ihrer Versicherung oder bei der Beihilfestelle einreichen können, so dass Sie im Vorfeld klären können, ob und in welcher Höhe die Kosten der Therapie übernommen werden. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV-Vertrag. Es kann im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung durch die Versicherungsstellen kommen! Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab, in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.
Die Anmeldung
Für die Behandlung müssen Sie vorher Ihr Kind telefonisch oder per Email anmelden.
Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen und wir vereinbaren gemeinsam den Therapiebeginn.
Mitzubringen
Für die Kinder ggfs. Stoppersocken oder Hausschuhe mitbringen, da in der Praxis die Strassenschuhe ausgezogen werden. Wenn bereits Befunde/ Berichte vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Absagen
Das Leben ist manchmal nicht vorhersehbar. Wenn Sie einen Termin absagen müssen, teilen Sie mir das bitte mindestens 24 Stunden vorher mit. Am einfachsten ist es, wenn Sie mich anrufen.
Sie können mir auch mindestens 24 Stunden vorher eine E-Mail schreiben.
Video-Behandlungen und telefonische Behandlung
Inzwischen sind auch Online-Behandlungen möglich. Die Behandlung erfolgt per Videokonferenz oder auch per Telefon. Abgerechnet wird sie über Ihre aktuelle Verordnung. Die Behandlungskosten übernimmt Ihre Krankenkasse. So können Sie auch als Risikopatient/innen die Therapie ohne direkten Kontakt weiterführen oder eine längere Behandlungspause kann überbrückt werden, so dass der Behandlungserfolg gesichert werden kann.
Wenn Sie die Frist nicht einhalten können
Auch wenn Sie nichts dafür können und einen Termin nicht fristgerecht absagen, muss ich Ihnen leider den Termin privat in Rechnung stellen.